Für welche Schüler wird ein Betreuungsangebot eingerichtet ab dem 27.04.2020?

Ein flächendeckendes Betreuungsangebot würde das Ziel, das mit den Schulschließungen erreicht werden soll, unterlaufen. Deshalb wird ausschließlich eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet für Schülerinnen und Schüler

  • der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen

sofern deren Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Einrichtungen:

  • Gesundheitsversorgung (z.B. Krankenhäuser, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitsämter, Rettungsdienst einschließlich Luftrettung, zudem alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen – wie etwa auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche),
  • Pflege (z.B. Altenpflege, Behindertenhilfe, Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen))
  • Kinder- und Jugendhilfe (inklusiv Notbetreuung in Kitas),
  • Seelsorge in den Religionsgemeinschaften,
  • Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz) und der Bundeswehr,
  • Einrichtungen der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
  • Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf),
  • Versorgung mit Drogerieprodukten,
  • Personen- und Güterverkehr (z. B. Fernverkehr, Piloten, Fluglotsen), Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation),
  • Banken und Sparkassen (insbesondere zur Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Liquidität von Unternehmen), Steuerberatung,
  • zentrale Stellen von Staat, Justiz (auch Rechtsberatung und -vertretung sowie die Notariate) und Verwaltung sowie
  • Schulen (Notbetreuung und Unterricht).

Bitte beachten Sie: Die Notbetreuung kann ab Montag, 27.04.2020 auch dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • ein Erziehungsberechtigter des Kindes im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist oder als Schülerin oder Schüler am Unterricht der Abschlussklassen ab 27. April teilnimmt;
  • im Falle von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende erwerbstätig ist (im oder außerhalb des Bereichs der kritischen Infrastruktur).Erforderlich ist, dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.

Schulische und außerschulische Hilfsangebote im Rahmen der Gewaltprävention

Bei Erfahrung von häuslicher oder sexueller Gewalt können sich betroffene Kinder und Jugendliche oder Personen an folgende Einrichtungen außerhalb der Schule beraten lassen:

  • Die Nummer gegen Kummer ist unter Tel. 116 111 montags bis samstags von 14 – 20 Uhr erreichbar.
  • Bei der bke-Jugendberatung können Jugendliche andere junge Menschen als Geprächspartner finden und Kontakt zu erfahrenen Beraterinnen und Beratern aufnehmen.
  • Das Hilfetelefon ist unter Tel. 0800 22 55 530 bei allen Fragen und für Hilfe bei sexellem Kindesmissbrauch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu folgenden Zeiten erreichbar. Montag, Mittwoch und Freitag von 9 -14 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 15 – 17 Uhr.
  • Save me online hilft, wenn statt einer telefonischen Beratung bei sexuellem Kindesmissbrauch lieber Online-Hilfe per E-Mail gewünscht ist.
  • Auf dem Hilfeportal Sexueller Missbrauch finden Betroffene weitere Informationen und Ansprechpartner

Notfallbetreuung ab 20.04.2020 mit Formular

Unterricht an bayerischen Schulen wird bis 11. Mai eingestellt.

Notfallbetreuung ab dem Montag 20.04.2020

Sehr geehrte Eltern,

an der Schule wird für folgende Fälle ab Montag, den 20.04.2020 eine Notfallbetreuung, die sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnnen und Schüler erstreckt, eingerichtet.

Betreut werden nur Kinder, deren Eltern (Vater und Mutter, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende) in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Bitte benutzen sie folgendes Formular und bringen es ausgefüllt in die Schule mit.

Aktualisierte_Erklärung_ zur sog. Notfallbetreuung, Stand 19.3.2020

Digitale Angebote für Englisch

Website:

https://learningapps.org

Für diese Seite müssen Sie sich nicht registieren / anmelden. Wenn Sie oben auf „Apps durchstöbern“ gehen, können sie rechts die Stufe auf  „Primarstufe“, also Grundschule einstellen. Außerdem können Sie noch gezielt Hörverstehens-Aufgaben auswählen, indem sie bei Medien „Audio“ aufwählen.